Aufnahmevorraussetzung:
- mindestens ein erfolgreicher Hauptschulabschluss
- Bestehen der Aufnahmeprüfung
Bei dieser muss die musikalische Eignung und je nach Wahl des Hauptfachs musikalische Vorkenntnisse nachgewiesen werden. - gesundheitliche Eignung
- ausreichende Deutschkenntnisse
Bei Nachweis entsprechender Eignung und Vorkenntnisse ist auch eine unmittelbare Aufnahme in das zweite Schuljahr möglich.
In das dritte Schuljahr (Aufbaujahr) kann aufgenommen werden, wer
- einen mittleren Schulabschluss besitzt
- im Abschlusszeugnis einer Berufsfachschule für Musik das Gesamtergebnis „gut” und die Note „gut” im instrumentalen vokalen Hauptfach (Gesang) erhalten hat und
- das 23. Lebensjahr vollendet hat (nur für das Pädagogische Aufbaujahr).